16.10.2025: Bereits im August 2025 hatte der G-BA (Gemeinsame Bundesausschuss) ein Beratungsverfahren zur Einführung einer Mindestmenge für Korrekturoperationen beim Morbus Hirschsprung (externer Link) gestartet mit dem Ziel einer besseren Versorgung durch Bündelung an erfahrenen Zentren. Nun wurde auch ein Beratungsverfahren für eine bundesweite, gesetzliche Mindestmenge für Korrekturoperationen bei anorektalen Malformationen eingeleitet. SoMA e.V. ist als Patientenvertretung bei beiden Prozessen aktiv beteiligt (externer Link).
